Über uns


Die Rechtsanwaltskanzlei wurde 2008 durch Herrn Rechtsanwalt Thomas Bückmann in Mülheim gegründet. Im Jahre 2009 konnte ein zweiter Standort in Wesel eröffnet werden.

Die zentrale Lage der Standorte ermöglicht es der Kanzlei, Gerichte und Mandate am Niederrhein, im Ruhrgebiet und in Westfalen effektiv zu betreuen. 

Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei sind:

  • Insolvenzverwaltung,
  • Nachlassverwaltung und Nachlasspflegschaft.
  • Zwangsverwaltung 

Neben der klassischen Abwicklung von Verfahren in den Bereichen der Insolvenzverwaltung, der Nachlasspflegschaft/-verwaltung und der Zwangsverwaltung bestehen besondere Kenntnisse vor allem:

  • bei der Sanierungs- und Restrukturierungsberatung, sowie bei der Erstellung von Insolvenzplänen nach IDW-Standards
  • bei der Insolvenzberatung mit der Erstellung von außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplänen, und der intensiven Begleitung bei Insolvenzantragsstellung
  • bei der Betreuung von Immobilienvermögen und der Übernahme mietrechtlicher Mandate zur Durchsetzung oder Abwehr mietrechtlicher Ansprüche
  • bei der Bearbeitung von Nachlassinsolvenzverfahren
  • bei der Erbenermittlung
  • bei der Erbauseinandersetzung und der Testamentsvollstreckung

Die Rechtsanwaltskanzlei Bückmann ist seit dem 20.12.2010 durchgehend zertifiziert. Die DIN EN ISO 9001:2015 erstreckt sich auf die Geltungsbereiche Insolvenzverwaltung, Zwangsverwaltung, Nachlasspflegschaft, -verwaltung und -abwicklung.

Darüber hinaus wurden für den Bereich der Insolvenzverwaltung die Standards der ISO INSOLV in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen des VID und den Grundsatzentscheidungen der Uhlenbruck–Kommission sowie weitere Anforderungen i. R. d. Risikomanagements und des Verfahrens- und Kanzleicontrollings erfüllt.